Bundesverwaltungsgericht erlaubt Kükentöten vorerst auch weiterhin
Gestern fiel das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum massenhaften Töten männlicher Küken in der deutschen Legehennenzucht. Ergebnis: Das Schreddern oder Vergasen von Küken bleibt rechtmäßig – wenn auch nur so lange, bis ein praxisreifes Verfahren zur frühzeitigen Geschlechterbestimmung im Ei eingeführt werden kann. Im Ergebnis werden zunächst weiterhin etwa 45 Millionen Küken jedes Jahr umgebracht, allein in Deutschland und ganz legal.
„Ein schwarzer Tag für den Tierschutz“,