Mitgliedschaft

Wahre Tierfreude und Tierschützer unterstützen den Tierschutzverein nachhaltig mit ihrem guten Namen und werden Mitglied.

Ihre Mitgliedsvorteile:

• 4 x im Jahr Mitgliedsmagazin Berliner Tierfreund
• Tierschutzkalender
• Informationen aus erster Hand z.B. durch unsere Tierschutzberater
• Interessenvertretung Tierschutz – Ihre Stimme für den Tierschutz!
• Sie dürfen ehrenamtlich mitmachen
• Vorzugskonditionen auf vereinseigenem Tierfriedhof

Der Mitgliedsbeitrag ist erschwinglich: 20 € / Jahr. Sie dürfen gern mehr geben. Sie erhalten eine Zuwendungsbestätigung, die Sie steuerlich geltend machen können.

Jetzt Mitglied werden: Mitgliedsantrag herunterladen

Einzugsermächtigung für Mitgliedsbeiträge: Formular herunterladen

Herzlich willkommen in der großen Familie der Freunde und Unterstützer!

Die Geschenkidee - eine Mitgliedschaft im Tierschutzverein

Der Beschenkte erhält eine Urkunde und ein Willkommenspaket. Sie wählen die Dauer und Beitragshöhe.

Jetzt Mitgliedschaft verschenken:  Geschenkmitgliedschaft

 

Codex Mitgliederwerbung                   


• Der Tierschutzverein für Berlin hat für die Mitgliedergewinnung ein Team engagierter Mitarbeiter 

• Das Team Mitgliedergewinnung informiert über nachhaltiges und wirkungsvolles Engagement für das Tierheim Berlin und den Tierschutz in Berlin und Umgebung

• Unser Team informiert über die Vorteile einer Mitgliedschaft beim TVB

• Die Mitarbeiter unseres Teams üben keinen Druck zur Mitgliedschaft aus

• Unsere Werber sind fest angestellt beim TVB (Minijob 400 € Basis)

• Unser Team wird umfassend und kontinuierlich geschult

• Unsere Mitarbeiter sind Mitglied im TVB

• Wir gewähren keinen finanziellen Anreiz je gewonnenes Mitglied (keine Provisionszahlungen)

• neue Mitglieder entscheiden sich zwischen dem Jahresmindestmitgliedsbeitrag von 20 Euro oder einem frei gewählten monatlichen Beitrag

• Der Tierschutzverein übt keinen Druck aus auf die Werber

• dieser Codex gilt ebenso für ehrenamtliche Werber

Gemeinnützigkeit und steuerliche Geltendmachung

 

Jeder Beitrag kann steuerlich geltend gemacht werden.

Der Tierschutzverein für Berlin und Umgebung e.V. ist wegen Förderung des Tierschutzes nach dem letzten zugegangenen Steuerbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, St.Nr. 27/678/50745,vom 1.2.2010 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.


Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes im Sinne der Anlage I zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Abschnitt A Nr. 11 verwendet wird.

 

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