Kaninchen, Meerschweinchen und Co. in Berliner Schulen

Nicht einfach – die Haltung von Exoten.
Artgerechte Gruppenhaltung von Kaninchen.
Großes Gehege für eine artgerechte Kleintierhaltung in der Kita Eichhörnchenbande.
Pferde auf dem Schulhof der Cäcilien-Grundschule.

Bildungseinrichtungen betreiben häufig kleine Streichelzoos – die Haltung der Tiere ist aber häufig nicht artgerecht

 

Kinder brauchen Tiere, besonders in der Großstadt, wo oft kein natürlicher Umgang mit Tieren stattfinden kann. Lernen Kinder betreut und unter fachkundiger Anleitung die artgerechte Tierhaltung durch die Schule, kann dies ein Beitrag zur Tierschutzerziehung sein. Sie lernen Verantwortung und Respekt gegenüber Lebewesen. Für heimtierlose Kinder bietet die Schultierhaltung außerdem eine Chance zum Alltagskontakt mit Tieren.

Die für die Tierhaltung in der Schule wichtigsten Vorschriften regeln der Artenschutz, der Naturschutz, der Tierschutz und schulrechtliche Belange. Im Schulrecht ist die Tierhaltung durch die „Richtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht“ geregelt (Empfehlungen der Kultusministerkonferenz). Tiere, die in die Schule mitgebracht werden, dürfen beispielsweise nicht giftig sein. Der Artenschutz regelt, dass bestimmte Tierarten nur aus behördlich kontrollierten Zuchten stammen dürfen. Das Tierschutzgesetz setzt die rechtlichen Maßstäbe für die artgerechte Haltung der Tiere. Wichtig ist auch das Bundesnaturschutzgesetz, welches den Schutz und die Pflege wildlebender Tiere regelt. Kein Lehrer soll demnach z. B. Frosch- oder Krötenlaich in großen Mengen aus der Natur entnehmen, um in der Schule die Metamorphose zu zeigen, da er damit naturschutzgesetzwidrig handelt. Besser ist es, einen Schulteich anzulegen, um die Tiere in freier Natur beobachten zu können. Auch die Vorschriften des Bundesseuchengesetzes sind zu beachten. Schließlich sind das zuständige Bezirksamt, Veterinäramt und das Gesundheitsamt über die geplante Tierhaltung zu informieren.

Die Frage, ob Tiere in der Schule überhaupt artgerecht gehalten werden können, richtet sich nach der Tierart und den an der Schule vorhandenen Rahmenbedingungen. Sehr gut geeignet sind Süßwasseraquarien. Die Kinder können die Tiere beobachten und bei Pflegearbeiten helfen. Immer wieder werden auch Nagetiere wie Ratten, Kaninchen und Meerschweinchen gehalten. Diese Tiere müssen als Gemeinschaftstiere in der Gruppe und in großen Gehegen (keine Käfige) gehalten werden. Hamster sind als nachtaktive Tiere ungeeignet. Auch ist von exotischen Tieren abzuraten. Sie gehören – wenn überhaupt – in die Hände von Experten. Gut geeignet sind Tiere aus der Landwirtschaft, wobei hier sehr viel Platz, Erfahrung und Geld notwendig sind, um diese Tiere artgerecht zu halten. Hunde und Katzen sind als reine Schultiere nicht geeignet. Wenn Hunde im Unterricht und in der Therapie eingesetzt werden, dann handelt es sich hierbei um Besuchshunde. Auch auf die Nachzucht von Tieren sollte aus Tierschutzgründen verzichtet werden.

Für die Planung eines Tierprojektes ist es wichtig, Eltern und Lehrer rechtzeitig zu informieren. Die Gesamtkonferenz entscheidet schließlich über die Tierhaltung. Ein wesentlicher Aspekt für das Gelingen eines Tierprojektes ist die Betreuung, Organisation und Finanzierung. Eine erwachsene Person (Lehrer oder Erzieher) trägt die Hauptverantwortung für das gesamte Projekt. Kinder sollen in die Pflegearbeiten auf jeden Fall einbezogen werden. Die Versorgung der Tiere kann durch einzelne Schüler, AGs oder offene Gruppen unter Aufsicht erfolgen. Auch muss die Versorgung der Tiere während der Wochenenden und der Ferien gewährleistet sein. Eine Auslagerung der Tiere während der Ferien ist zum Wohle der Tiere nicht zu empfehlen. Pflegepläne helfen bei der Organisation. Die Tierhaltung sollte weder Streichelzoo noch Auffanglager für abgeschobene Tiere sein, die die Kinder von Zuhause mitbringen.

 

Sicherlich haben die Kinder ein großes Kontakt- und Streichelbedürfnis. Aber auch dem Ruhebedürfnis der Tiere muss entsprochen werden, z. B. in Form von Ruhezonen und einer geeigneten Aufsichtsperson. Nur so kann die Kind-Tier-Beziehung im Rahmen einer artgerechten Tierhaltung in der Schule gelingen.

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