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Landesverband Berlin des Deutschen Tierschutzbundes e.V.

Tierschutzverein für Berlin

und Umgebung Corporation e.V.

Tierheim Berlin

Hausvaterweg 39

13057 Berlin

Tel. 030-76 888 0

Deutsches Haustierregister

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Berliner Tierfreund


Mitgliedschaft


  

Werden Sie Mitglied im Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V.!

Als Mitglied des Tierschutzvereins unterstützen Sie unsere Arbeit für die Tiere nachhaltig. Sie erhalten  viermal im Jahr unser Tiermagazin „Berliner Tierfreund“, das sie über die aktuelle Tierschutzarbeit des Vereins unterrichtet und bekommen weitere Tierschutz-Informationen aus erster Hand. Als kleines Geschenk erhalten Sie jährlich den Tierschutzkalender.

 

Als Mitglied können Sie jederzeit auf die Unterstützung unserer Tierschutzberater zurückgreifen. Sollte Ihr Tier einmal nicht mehr sein, können Sie unseren vereinseigenen Tierfriedhof zu Vorzugskonditionen nutzen.

 

Sie können sich verantwortlich in die Arbeit des Vereins einbringen und beispielsweise durch ehrenamtliche Hilfe auch praktisch mithelfen. Das wichtigste aber ist: Je mehr Mitglieder der Tierschutzverein zählt, desto mehr Gewicht hat seine Stimme in der Öffentlichkeit und in der Politik. Insofern bedeutet jedes Mitglied eine zusätzliche Stimme für den Tierschutz.

 

Eine Mitgliedschaft ist bereits ab 20 Euro im Jahr möglich, das heißt ab 6 Cent pro Tag! Wenn Sie Mitglied werden möchten, können Sie hier unseren Mitgliedsantrag herunterladen. 

Mitgliedsformular_Internet.pdf

 

 

Jeder Beitrag kann steuerlich geltend gemacht werden.

Der Tierschutzverein für Berlin und Umgebung e.V. ist wegen Förderung des Tierschutzes nach dem letzten zugegangenen Steuerbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, St.Nr. 27/678/50745,vom 30.01. 2009 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.


Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes im Sinne der Anlage I zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Abschnitt A Nr. 11 verwendet wird.